Das Mindestalter für das Fliegen einer Drohne in Spanien legt AESA nicht selbst fest. Es steht in der europäischen Drohnenverordnung. AESA ist die staatliche Agentur für Flugsicherheit, die Behörde, die über den spanischen Luftraum wacht. EASA ist ihr europäisches Gegenstück. Spanien ist einer der Mitgliedstaaten der EASA, deshalb gilt hier die gemeinsame Regel. Die kurze Antwort lautet also: Maßgeblich ist das Alter, das diese europäische Verordnung festlegt. Und die genaue Zahl liest man am besten vor dem Start auf der Website von AESA nach.
Warum eine Zahl allein nicht reicht
Warum nicht einfach eine Zahl? Weil eine einzelne Zahl, von irgendeiner Seite abgeschrieben, veraltet sein oder nicht zu deinem Flug passen kann. Die Regeln werden überarbeitet. Die Details zählen. Ein ruhiger Flug über einer Wiese ist etwas ganz anderes als eine Aufnahme in der Nähe eines vollen Strandes. Vernünftig ist es, zur Quelle zu gehen und sie in Ruhe zu lesen.
Betreiber und Fernpilot
Eines ist aber klar und gilt für alle. Alle Drohnenflüge in den Mitgliedstaaten der EASA müssen diese Verordnung einhalten, ganz gleich, welche Staatsangehörigkeit die Person hat, die fliegt. Die Regel unterscheidet zwei Rollen. Der Betreiber ist derjenige, der für den Flug verantwortlich ist, eine Person oder ein Unternehmen. Der Fernpilot ist derjenige, der die Steuerung bedient. Oft ist das dieselbe Person. Wenn du eine Drohne hast und sie selbst steuerst, übernimmst du normalerweise beide Rollen gleichzeitig.
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Dieselbe Regel in Asturien und in Europa
Das bedeutet auch, dass der Ort nichts an der Regel ändert. Ob du in Gijón fliegst oder in irgendeinem anderen Winkel Asturiens, die Regel ist dieselbe wie in Madrid, in Sevilla oder in jedem anderen Land Europas, das zur EASA gehört. Eine einzige Regel für alle. Das macht vieles deutlich einfacher.
Wenn ein Jugendlicher fliegen möchte
Und wenn ein Sohn, eine Nichte oder ein neugieriger Jugendlicher fliegen möchte? Die Frage ist dieselbe und die Quelle auch. Schau nach, was AESA zum Alter sagt und was vor dem ersten Flug verlangt wird. So erlebt niemand eine böse Überraschung.
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Was jetzt zu tun ist
Was ist jetzt zu tun? Öffne die Website von AESA und such den Bereich zu Drohnen. Dort findest du das Mindestalter und die Voraussetzungen für das Fliegen. Lies es in Ruhe, bevor du das Gerät kaufst oder damit losfliegst. Wenn etwas unklar bleibt, frag direkt bei AESA nach. Lieber einmal nachfragen, als mit offenen Fragen in die Luft zu gehen.
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Links
Weitere interessante Links: easa.europa.eu, easa.europa.eu, seguridadaerea.gob.es.
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